Fragen und Antworten
Antworten rund um Pflegegeld, Pflegegrad, Antrag und Leistungen der Pflegekasse. Suchen Sie direkt oder wählen Sie ein Thema.
Meistgelesene Fragen
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, mit der Kombinationsleistung. Nutzen Sie zum Beispiel 40 Prozent der Sachleistung für einen Pflegedienst, erhalten Sie noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 sind das 60 Prozent von 599 €, also 359,40 €. Der Rechner zeigt den Betrag für jeden Anteil.
Ganze Antwort lesenWird Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt weitergezahlt?
Ja, in den ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld weiter. Danach ruht es bis zur Rückkehr nach Hause. Melden Sie den Aufenthalt Ihrer Pflegekasse.
Ganze Antwort lesenWie wird der Pflegegrad berechnet?
Die Gutachter bewerten sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module: Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung. Die Punkte werden gewichtet und ergeben bis zu 100 Gesamtpunkte. Ab 12,5 Punkten gilt Pflegegrad 1, ab …
Ganze Antwort lesenKann ich einen höheren Pflegegrad beantragen?
Ja. Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, stellen Sie formlos einen Antrag auf Höherstufung. Es folgt eine neue Begutachtung. Sammeln Sie vorher Arztberichte und führen Sie zwei Wochen ein Pflegetagebuch, damit der tatsächliche Bedarf sichtbar wird.
Ganze Antwort lesenGibt es den Pflegegrad auch für Kinder?
Ja. Bei Kindern vergleicht der Gutachter die Selbstständigkeit mit gleichaltrigen gesunden Kindern. Kinder unter 18 Monaten werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, weil vieles in diesem Alter ohnehin Hilfe braucht.
Ganze Antwort lesenWie beantrage ich einen Pflegegrad?
Ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse reicht. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Das Datum des Antrags zählt für den Leistungsbeginn, darum lohnt es sich, nicht zu warten. Einen Vordruck zum Ausdrucken finden Sie bei uns.
Ganze Antwort lesenWie lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein?
Sie haben ein Monat nach Zugang des Bescheids Zeit. Ein kurzes Schreiben mit dem Satz „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein“ wahrt die Frist. Die Begründung können Sie nachreichen, nachdem Sie das Gutachten angefordert haben. Mehr dazu im Ratgeber …
Ganze Antwort lesenGilt das Pflegegeld rückwirkend?
Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, wenn die Voraussetzungen da vorlagen. Für die Zeit vor dem Antrag zahlt die Pflegekasse nichts. Deshalb sollten Sie den Antrag früh stellen, die Unterlagen können folgen.
Ganze Antwort lesenWas steht Ihnen zu?
Mit unseren kostenlosen Rechnern sehen Sie in wenigen Minuten, welchen Pflegegrad Sie erwarten können und welche Beträge die Pflegekasse zahlt.
- Beträge 2026 nach SGB XI
- Ohne Anmeldung und ohne Daten
- Ergebnis zum Ausdrucken für die Begutachtung