Ja, in den ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld weiter. Danach ruht es bis zur Rückkehr nach Hause. Melden Sie den Aufenthalt Ihrer Pflegekasse.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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