Ja, mit der Kombinationsleistung. Nutzen Sie zum Beispiel 40 Prozent der Sachleistung für einen Pflegedienst, erhalten Sie noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 sind das 60 Prozent von 599 €, also 359,40 €. Der Rechner zeigt den Betrag für jeden Anteil.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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