Mutter wird von der Tochter gepflegt
Volles Pflegegeld
347 € im Monat
Im Jahr sind das 4.164 €, dazu kommen Entlastungsbetrag und Hilfsmittel.
Im Rechner öffnenMit unserem Pflegegeld-Rechner berechnen Sie in einer Minute, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht: je Pflegegrad, zusammen mit einem Pflegedienst und taggenau für einen angebrochenen Monat.
Stand: November 2026 · Beträge nach SGB XI seit 1. Januar 2025

Volles Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige
Orientierung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Entlastungsbetrag und Hilfsmittel werden gegen Nachweis erstattet, nicht ausgezahlt. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Den Pflegegrad finden Sie im Bescheid der Pflegekasse.
Angehörige, Pflegedienst oder beides zusammen.
Pflegegeld, Sachleistung und Jahresbetrag auf einen Blick.
So rechnet der Pflegegeld-Rechner in häufigen Situationen. Jedes Beispiel öffnet den Rechner mit diesen Angaben.
Volles Pflegegeld
347 € im Monat
Im Jahr sind das 4.164 €, dazu kommen Entlastungsbetrag und Hilfsmittel.
Im Rechner öffnen60 % von 599 €
359,40 € Pflegegeld
Der Pflegedienst rechnet 598,80 € direkt mit der Pflegekasse ab.
Im Rechner öffnen800 € ÷ 30 × 19 Tage
506,67 € im ersten Monat
Ab dem Folgemonat zahlt die Kasse die vollen 800 €.
Im Rechner öffnen40 % von 990 €
396 € Pflegegeld
Dazu Leistungen des Dienstes im Wert von 1.379,40 €.
Im Rechner öffnenDas Pflegegeld ist für die Pflege durch Angehörige gedacht, die Sachleistung für einen zugelassenen Pflegedienst. Die Höhe hängt nur vom Pflegegrad ab, nicht von Einkommen oder Vermögen.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegegeld im Jahr | Sachleistung | Tagespflege |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € | 796 € | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € | 1.497 € | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € | 1.859 € | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € | 2.299 € | 2.085 € |
Viele Familien teilen sich die Pflege mit einem ambulanten Dienst. Dann wird der Prozentsatz der genutzten Sachleistung vom Pflegegeld abgezogen. Weil die Sachleistung deutlich höher ist als das Pflegegeld, lohnt sich die Kombination fast immer.
Der Anteil steht auf der Monatsabrechnung des Pflegedienstes. Schwankt er, zahlt die Kasse das Pflegegeld jeden Monat passend nach.

Beginnt der Anspruch mitten im Monat, etwa im Monat des Antrags, zahlt die Pflegekasse taggenau. Dasselbe gilt, wenn der Anspruch im Laufe eines Monats endet. Gerechnet wird mit den Kalendertagen des jeweiligen Monats.
Beispiel: Pflegegrad 3, Antrag am 12. eines Monats mit 30 Tagen. Anspruch besteht vom 12. bis 30., also an 19 Tagen: 599 € ÷ 30 × 19 = 379,37 €.
Beispiel im Rechner öffnen
Von 2017 bis Ende 2023 blieb das Pflegegeld unverändert. Zum 1. Januar 2024 stieg es um 5 Prozent, zum 1. Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent. Für 2026 gelten die Beträge von 2025 weiter, die nächste Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Seit 2017 ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 damit um 54 € im Monat gestiegen, bei Pflegegrad 5 um 89 €.

Das Geld geht an die pflegebedürftige Person. Sie entscheidet frei, ob und wie viel sie an die Pflegenden weitergibt.
So beantragen Sie PflegegeldDie ersten vier Wochen läuft das Pflegegeld weiter, danach ruht es bis zur Rückkehr.
Die Hälfte des Pflegegeldes wird weitergezahlt, jeweils bis zu acht Wochen im Jahr.
Fehlt der Nachweis, darf die Kasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.
Mit einem Antrag auf Höherstufung steigt das Pflegegeld ab dem Monat des Antrags.
Dann gilt die Kombinationsleistung, das Pflegegeld sinkt um den genutzten Anteil.
Das Pflegegeld endet, die Kasse zahlt dann einen Zuschuss zur vollstationären Pflege.
Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €.
Sie wählen Pflegegrad, wer pflegt und bei Bedarf den Anteil des Pflegedienstes und die Tage im Monat. Der Rechner nutzt die gesetzlichen Beträge seit 1. Januar 2025 und zeigt sofort Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und die Hochrechnung aufs Jahr.
Der Anteil der Sachleistung, den der Pflegedienst abrechnet, wird vom Pflegegeld abgezogen. Rechnet der Dienst bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 40 Prozent ab, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes, also 359,40 €.
Anteilig nach Kalendertagen: Pflegegeld geteilt durch die Tage des Monats, mal die Tage mit Anspruch. Beginnt der Anspruch bei Pflegegrad 3 am 12. eines Monats mit 30 Tagen, sind das 379,37 €.
Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, sofern die Voraussetzungen dann schon vorliegen. Ein Anruf bei der Kasse genügt, um die Frist zu wahren.
Nein. Für Tages- und Nachtpflege gibt es ein eigenes Budget zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 1.357 € im Monat.
Während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, jeweils bis zu acht Wochen im Jahr.
Ja, in den ersten vier Wochen eines Krankenhausaufenthalts oder einer Reha wird das Pflegegeld weitergezahlt. Danach ruht es bis zur Rückkehr nach Hause.
Nein, Pflegegeld ist steuerfrei. Auch wenn Sie es an Angehörige weitergeben, die Sie pflegen, bleibt es dort in aller Regel steuerfrei.
Nein. Der Rechner nutzt die gesetzlichen Beträge und dient der Orientierung. Maßgeblich sind der Bescheid und die Abrechnung Ihrer Pflegekasse.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Mehr Antworten im FAQ-Bereich.
Mit unseren kostenlosen Rechnern sehen Sie in wenigen Minuten, welchen Pflegegrad Sie erwarten können und welche Beträge die Pflegekasse zahlt.