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Beträge 2026 geprüft · Kostenlose Rechner · Unabhängig erklärt Pflegegrad in 5 Minuten einschätzen
Pflegegrade 1 bis 5 verständlich erklärt

Pflegegrade 1 bis 5 verständlich erklärt

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Hier sehen Sie, wie die Einstufung funktioniert und was jeder Pflegegrad bringt.

Stand: November 2026 · Beträge nach SGB XI seit 1. Januar 2025

Definition, Begutachtung, Punktebereiche, Beratungspflichten und Antragsschritte.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Er reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigungen) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit).

Er ist Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung, z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages-/Kurzzeitpflege, Entlastungsleistungen oder Pflegehilfsmittel.

Symbolbild: Unterstützung im Alltag

Begutachtung & Zuständigkeit

Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA):

  • Gesetzlich Versicherte: Medizinischer Dienst (MD)
  • Privat Versicherte: MEDICPROOF

Die Begutachtung bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Module) mit unterschiedlicher Gewichtung.

Mobilität

z. B. Positionswechsel, Fortbewegen

Kognition & Kommunikation

z. B. Orientierung, Verstehen

Verhaltensweisen

z. B. nächtliche Unruhe

Selbstversorgung

z. B. Waschen, Ankleiden, Essen

Therapie & Krankheit

z. B. Medikation, Verbände

Alltag & Sozialkontakte

z. B. Tagesstruktur

Punktebereiche je Pflegegrad

PflegegradPunkte (Gesamt)Beschreibung
PG 112,5 – < 27Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
PG 227 – < 47,5Erhebliche Beeinträchtigungen
PG 347,5 – < 70Schwere Beeinträchtigungen
PG 470 – < 90Schwerste Beeinträchtigungen
PG 590, 100Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

Pflegeberatungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

  • PG 2–3: mindestens halbjährlich
  • PG 4–5: mindestens vierteljährlich
  • PG 1: freiwillig bis zu 2× jährlich

Der Nachweis ist wichtig bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld.

Antrag: Schritt für Schritt

  1. Bei der Pflegekasse den Antrag stellen, formlos möglich.
  2. Termin zur Begutachtung abwarten (MD/MEDICPROOF) und Dokumentation vorbereiten (z. B. Pflegetagebuch, Arztberichte).
  3. Bescheid prüfen, ggf. Widerspruch einlegen.
  4. Leistungen wählen (z. B. Pflegegeld, Sachleistungen, Kombination) und Beratungseinsätze planen.

Was steht Ihnen zu?

Mit unseren kostenlosen Rechnern sehen Sie in wenigen Minuten, welchen Pflegegrad Sie erwarten können und welche Beträge die Pflegekasse zahlt.

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