
Kurzzeitpflege: vorübergehend gut versorgt
Nach dem Krankenhaus, in einer Krise oder wenn die Pflege zu Hause kurz nicht klappt: Die Kurzzeitpflege im Pflegeheim wird aus dem Entlastungsbudget von 3.539 € bezahlt.
- Ab Pflegegrad 2, bis acht Wochen im Jahr
- Budget frei teilbar mit der Verhinderungspflege
- Eigenanteil mit dem Entlastungsbetrag senken
Stand: November 2026 · Beträge nach SGB XI seit 1. Januar 2025
3.539 €Budget pro Jahr
8 Wochenhöchstens im Jahr
Halbes Pflegegeldläuft weiter
131 €Entlastungsbetrag für den Eigenanteil
Was die Kurzzeitpflege abdeckt
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist eine vorübergehende Pflege in einer zugelassenen stationären Einrichtung. Sie hilft, wenn die häusliche Pflege für eine Zeit nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder während eines Umbaus zu Hause.
Seit dem 1. Juli 2025 stammt das Geld aus dem Entlastungsbudget von 3.539 €, das sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen. Die Pflegekasse zahlt damit die pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst.
Tipp: Den Eigenanteil können Sie mit dem Entlastungsbetrag senken. Auch angesparte Beträge aus den Vormonaten lassen sich dafür einsetzen.
| Kosten | Wer zahlt? |
|---|---|
| Pflege und Betreuung | Pflegekasse aus dem Budget |
| Unterkunft und Verpflegung | selbst, Entlastungsbetrag möglich |
| Investitionskosten | selbst, Entlastungsbetrag möglich |
| Pflegegeld in der Zeit | Hälfte läuft weiter |
| Pflegegrad 1 | nur über den Entlastungsbetrag |
So kommen Sie zur Kurzzeitpflege
Platz suchen
Pflegeheime mit Kurzzeitplätzen, Pflegestützpunkt oder Kliniksozialdienst fragen.
Antrag stellen
Formlos bei der Pflegekasse, möglichst vor Beginn.
Vertrag prüfen
Tagessätze für Pflege, Unterkunft und Investitionen getrennt ausweisen lassen.
Abrechnen
Die Einrichtung rechnet meist direkt mit der Kasse ab, den Rest erhalten Sie als Rechnung.
Fragen und Antworten
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Kurzzeitpflege?
Ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € im Kalenderjahr aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget, das auch für Verhinderungspflege gilt. Das Geld deckt die pflegebedingten Kosten in der Einrichtung.
Was muss ich bei Kurzzeitpflege selbst bezahlen?
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen, auch angesparte Beträge.
Wie lange darf Kurzzeitpflege dauern?
Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Während dieser Zeit zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter.
Gibt es Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1?
Nicht aus dem Entlastungsbudget. Bei Pflegegrad 1 können Sie aber den Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege verwenden.
Wie finde ich einen Platz?
Fragen Sie früh bei Pflegeheimen mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen, beim Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Pflegekasse. Nach einem Krankenhausaufenthalt hilft der Sozialdienst der Klinik.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Mehr Antworten im FAQ-Bereich.
Was steht Ihnen zu?
Mit unseren kostenlosen Rechnern sehen Sie in wenigen Minuten, welchen Pflegegrad Sie erwarten können und welche Beträge die Pflegekasse zahlt.
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