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Pflegehilfsmittel: Verbrauchsprodukte und technische Hilfen

Pflegehilfsmittel: Verbrauchsprodukte und technische Hilfen

Einmalhandschuhe, Desinfektion, Pflegebett: Die Pflegekasse übernimmt viele Hilfsmittel, schon ab Pflegegrad 1.

Stand: November 2026 · Beträge nach SGB XI seit 1. Januar 2025

Pflegehilfsmittel unterstützen die häusliche Pflege. Man unterscheidet technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Hausnotruf) und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).

Zum Verbrauch (2025)

  • Monatsbudget: bis zu 42 €
  • Antrag: bei der Pflegekasse; oft mit Pauschal-Paketen lieferbar
  • Beispiele: Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz

Das Budget gilt für alle Pflegegrade 1–5 in häuslicher Pflege.

Technische Pflegehilfsmittel

  • Leistung: grundsätzlich 100 % Kostenübernahme; Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel (freigestellt bei Leihe)
  • Beispiele: Pflegebett, Antidekubitusmatratze, Rollator, Duschsitz, Hausnotruf
  • Hinweis: Viele Hilfsmittel werden leihweise überlassen (keine Zuzahlung).

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Für zertifizierte digitale Pflegeanwendungen (z. B. Apps) stehen ergänzend bis zu 53 € pro Monat zur Verfügung (inkl. ergänzender Unterstützungsleistungen).

Was steht Ihnen zu?

Mit unseren kostenlosen Rechnern sehen Sie in wenigen Minuten, welchen Pflegegrad Sie erwarten können und welche Beträge die Pflegekasse zahlt.

  • Beträge 2026 nach SGB XI
  • Ohne Anmeldung und ohne Daten
  • Ergebnis zum Ausdrucken für die Begutachtung

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