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Hausnotruf: Zuschuss der Pflegekasse

Hausnotruf: Zuschuss der Pflegekasse

Mit einem Hausnotruf holen Sie per Knopfdruck Hilfe. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für das Basisgerät.

Stand: November 2026 · Beträge nach SGB XI seit 1. Januar 2025

Was ist ein Hausnotruf?

Ein Hausnotrufsystem bietet pflegebedürftigen Menschen Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Über einen tragbaren Knopf am Handgelenk oder als Halsband kann im Notfall sofort Hilfe gerufen werden. Das Signal geht an eine Notrufzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist und bei Bedarf Angehörige, Pflegedienste oder den Rettungsdienst informiert.

Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und Angehörigen ein gutes Gefühl von Sicherheit zu geben. Die Pflegekasse unterstützt Hausnotrufsysteme als technische Pflegehilfe.

Symbolbild: Unterstützung im Alltag

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • Vorliegen eines Pflegegrads ab Stufe 1
  • Pflegebedürftige leben allein oder sind tagsüber häufig allein
  • Es besteht ein erhöhtes Risiko für Notfälle (z. B. Sturzgefahr, chronische Erkrankungen)
  • Die Notrufanlage muss von einem anerkannten Anbieter betrieben werden

Die Pflegekasse prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für einen Zuschuss erfüllt sind.

Leistungen der Pflegekasse beim Hausnotruf

  • Einmalige Kostenübernahme für die Installation des Hausnotrufsystems
  • Monatlicher Zuschuss für die Grundgebühr des Notrufdienstes
  • Zusätzliche Leistungen bei besonderen Bedarfen, etwa erweiterte Notfallmeldungen

In der Regel übernimmt die Pflegekasse die laufenden Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Zusatzfunktionen oder Komfortleistungen müssen oft privat getragen werden.

Antrag auf Hausnotruf bei der Pflegekasse

Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Viele Anbieter von Hausnotrufsystemen unterstützen ihre Kunden bei der Antragstellung und kümmern sich um die notwendigen Unterlagen.

Für den Antrag erforderlich sind:

  • Nachweis des Pflegegrads
  • Begründung der Notwendigkeit (z. B. häufige Stürze, Alleinleben)
  • Kostenvoranschlag oder Vertrag des Hausnotrufanbieters

Nach Genehmigung übernimmt die Pflegekasse die festgelegten Kosten direkt an den Anbieter, sodass Betroffene in der Regel keine Vorauszahlung leisten müssen.

Häufige Fragen zum Hausnotruf der Pflegekasse

Übernimmt die Pflegekasse alle Kosten?

In den meisten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Grundgebühr und die Anschlusskosten. Erweiterte Zusatzleistungen müssen privat gezahlt werden.

Kann der Hausnotruf auch ohne Pflegegrad beantragt werden?

Ohne Pflegegrad ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse nicht möglich. Allerdings können Systeme auch privat gebucht werden.

Ist der Hausnotruf nur für Senioren gedacht?

Nein. Auch jüngere Pflegebedürftige, die durch Krankheit oder Behinderung gefährdet sind, können den Hausnotruf über die Pflegekasse beantragen.

Fazit: Sicherheit durch den Hausnotruf der Pflegekasse

Der Pflegekasse Hausnotruf ist eine wertvolle Leistung, die pflegebedürftigen Menschen Sicherheit im Alltag gibt und Angehörige entlastet. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Zuschuss beantragen und so die Vorteile eines 24-Stunden-Notfallsystems nutzen.

Tipp: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter und lassen Sie sich beraten, welche Zusatzleistungen sinnvoll sind.

Was steht Ihnen zu?

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