Nein. Das Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei. Gibt sie es an Angehörige weiter, die aus sittlicher Verpflichtung pflegen, ist es auch bei diesen in der Regel steuerfrei. Einzelheiten erklärt der Ratgeber zu Pflegegeld und Steuern.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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