Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld monatlich im Voraus, meist zu Beginn des Monats. Für den ersten Monat zahlt sie anteilig ab dem Tag der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen ab dann vorlagen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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