Antrag und Widerspruch
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Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse reicht. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Das Datum des Antrags zählt für den Leistungsbeginn, darum lohnt es sich, nicht zu warten. Einen Vordruck zum Ausdrucken finden Sie bei uns.
Ganze Antwort lesenWie lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein?
Sie haben ein Monat nach Zugang des Bescheids Zeit. Ein kurzes Schreiben mit dem Satz „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein“ wahrt die Frist. Die Begründung können Sie nachreichen, nachdem Sie das Gutachten angefordert haben. Mehr dazu im Ratgeber …
Ganze Antwort lesenGilt das Pflegegeld rückwirkend?
Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, wenn die Voraussetzungen da vorlagen. Für die Zeit vor dem Antrag zahlt die Pflegekasse nichts. Deshalb sollten Sie den Antrag früh stellen, die Unterlagen können folgen.
Ganze Antwort lesenBekomme ich das Gutachten zu sehen?
Ja. Die Pflegekasse schickt Ihnen das Gutachten zusammen mit dem Bescheid oder auf Anfrage. Prüfen Sie es Punkt für Punkt: Oft werden einzelne Einschränkungen zu niedrig bewertet, was einen Widerspruch begründen kann.
Ganze Antwort lesenWas steht Ihnen zu?
Mit unseren kostenlosen Rechnern sehen Sie in wenigen Minuten, welchen Pflegegrad Sie erwarten können und welche Beträge die Pflegekasse zahlt.
- Beträge 2026 nach SGB XI
- Ohne Anmeldung und ohne Daten
- Ergebnis zum Ausdrucken für die Begutachtung