Ja. Die Pflegekasse schickt Ihnen das Gutachten zusammen mit dem Bescheid oder auf Anfrage. Prüfen Sie es Punkt für Punkt: Oft werden einzelne Einschränkungen zu niedrig bewertet, was einen Widerspruch begründen kann.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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