Ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse reicht. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Das Datum des Antrags zählt für den Leistungsbeginn, darum lohnt es sich, nicht zu warten. Einen Vordruck zum Ausdrucken finden Sie bei uns.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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