Sie haben ein Monat nach Zugang des Bescheids Zeit. Ein kurzes Schreiben mit dem Satz „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein“ wahrt die Frist. Die Begründung können Sie nachreichen, nachdem Sie das Gutachten angefordert haben. Mehr dazu im Ratgeber Widerspruch bei der Pflegekasse.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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