Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, wenn die Voraussetzungen da vorlagen. Für die Zeit vor dem Antrag zahlt die Pflegekasse nichts. Deshalb sollten Sie den Antrag früh stellen, die Unterlagen können folgen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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