Ja. Bei Kindern vergleicht der Gutachter die Selbstständigkeit mit gleichaltrigen gesunden Kindern. Kinder unter 18 Monaten werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, weil vieles in diesem Alter ohnehin Hilfe braucht.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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