Ja. Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, stellen Sie formlos einen Antrag auf Höherstufung. Es folgt eine neue Begutachtung. Sammeln Sie vorher Arztberichte und führen Sie zwei Wochen ein Pflegetagebuch, damit der tatsächliche Bedarf sichtbar wird.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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