Die Gutachter bewerten sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module: Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung. Die Punkte werden gewichtet und ergeben bis zu 100 Gesamtpunkte. Ab 12,5 Punkten gilt Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5.
Eine Einschätzung bekommen Sie mit dem Pflegegrad-Rechner.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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