Redaktion Pflegeverband.net · 2026-03-04
Ein Umzug im Pflegefall ist keine spontane Entscheidung, sondern ein strategischer Schritt. Dieser Leitfaden zeigt umfassend, wie Pflegegeld, Pflegegrad und Fördermittel richtig eingesetzt werden.
Ein Umzug bei bestehendem Pflegegrad ist selten freiwillig. Meist ist er die Folge struktureller Probleme: Treppen ohne Aufzug, ein zu kleines Bad, fehlende Barrierefreiheit, lange Wege zur medizinischen Versorgung oder Überlastung pflegender Angehöriger. Viele Haushalte versuchen zunächst, die bestehende Wohnung anzupassen. Doch irgendwann wird deutlich: Die Immobilie ist dauerhaft ungeeignet.
Ein strategisch geplanter Umzug kann die Pflege langfristig stabilisieren, Kosten senken und Risiken reduzieren. Die entscheidende Frage lautet: Wie lässt sich dieser Schritt finanzieren?
Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung für häuslich versorgte Pflegebedürftige. Es ist zweckgebunden im Sinne der Sicherstellung der Pflege, aber flexibel nutzbar. Das bedeutet: Es kann auch zur Mitfinanzierung eines notwendigen Umzugs eingesetzt werden, wenn dieser die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert.
Eine grundlegende Übersicht zur Leistungsstruktur der Pflegeversicherung finden Sie unter: https://www.pflegegeld-rechner.com/pflegekasse-badumbau.html
Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 € gewähren. Dieser wird häufig mit Badumbauten verbunden, kann aber auch im Zusammenhang mit einem Umzug relevant werden, wenn dadurch Barrieren beseitigt werden oder Pflege erst ermöglicht wird.
Beispiel: Eine pflegebedürftige Person zieht in eine barrierefreie Wohnung, in der kleinere Anpassungen erforderlich sind. Auch diese Maßnahmen können förderfähig sein.
Ein Pflegeumzug verursacht deutlich mehr Kosten als ein gewöhnlicher Wohnungswechsel. Neben klassischen Umzugskosten entstehen häufig:
Eine realistische Kalkulation ist entscheidend. Zur Orientierung kann ein spezialisierter Kostenrechner hilfreich sein: https://badumbau-rechner.de/rechner/
Die Kernfrage lautet oft: Ist ein Umbau wirtschaftlicher oder ein Umzug sinnvoller? Entscheidend sind:
In vielen Fällen zeigt sich: Ein strukturell barrierefreier Neubeginn ist langfristig günstiger als wiederholte Teilumbauten.
Bei Mietwohnungen sind bauliche Anpassungen zustimmungspflichtig. Ein Umzug kann daher rechtlich einfacher sein als umfangreiche Umbauten. Gleichzeitig besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Zustimmung zu barrierearmen Maßnahmen.
Ein Umzug näher zu Angehörigen oder medizinischer Infrastruktur kann Pflege erheblich stabilisieren. Kurze Wege reduzieren Stress, Zeitaufwand und Notfallrisiken.
In der Praxis werden oft mehrere Bausteine kombiniert:
Ein strukturierter Umzug kann langfristig Kosten senken. Stationäre Pflege ist deutlich teurer als häusliche Versorgung. Investitionen in barrierefreies Wohnen wirken daher präventiv.
Ein Umzug im Pflegefall ist komplex, aber strategisch planbar. Pflegegeld bietet finanzielle Flexibilität, der Zuschuss von 4.180 € kann Anpassungen erleichtern. Wer frühzeitig plant und Fördermöglichkeiten kombiniert, schafft langfristige Sicherheit und Lebensqualität.
Ja, Pflegegeld ist flexibel einsetzbar, sofern die häusliche Pflege weiterhin sichergestellt bleibt.
Nein. Der Zuschuss muss vor Maßnahmenbeginn beantragt und genehmigt werden.
Das hängt von Immobilie, Pflegeprognose und langfristiger Planung ab.
Ja, häufig werden Zuschüsse, Pflegegeld und Eigenmittel kombiniert.