Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse kann Umbauten bezuschussen, wenn sie die Pflege zu Hause ermöglichen, deutlich erleichtern oder die Selbstständigkeit wiederherstellen.
- Zuschuss (2025): bis zu 4.180 € je Maßnahme
- Haushalt mit mehreren Anspruchsberechtigten: insgesamt bis zu 16.720 €
- Beispiele: Türverbreiterungen, bodengleiche Dusche, fest installierte Rampen/Treppenlift, Haltegriffe
So stellst du den Antrag
- Vorab Angebote und kurze Begründung (Pflege erleichtern / Selbstständigkeit erhöhen) vorbereiten.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (vor Beginn der Maßnahme!).
- Eventuell Begutachtung abwarten (Fristen: 3–5 Wochen, je nach Gutachtenbedarf).
- Nach Bewilligung Umbau durchführen und Rechnung einreichen.
Zusätzlich möglich: KfW‑Förderung (Programm 455‑B „Altersgerecht Umbauen“) – kombinierbar, aber gesonderte Voraussetzungen beachten.