Häusliche Pflege – Überblick
Wenn Pflege zu Hause stattfindet, kommen vor allem drei Bausteine zum Tragen: Pflegegeld (Angehörige pflegen), Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst) und die Kombinationsleistung (beides gemischt). Ergänzend gibt es den Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Pflegegeld (2025): PG2 347 €, PG3 599 €, PG4 800 €, PG5 990 €
- Pflegesachleistungen (2025): PG2 796 €, PG3 1.497 €, PG4 1.859 €, PG5 2.299 €
- Entlastungsbetrag (2025): bis zu 131 € pro Monat
Kombinationsleistung: Wird das Sachleistungsbudget z. B. zu 70 % genutzt, werden 30 % des Pflegegeldes ausgezahlt.
Kombinationsleistung – so wird gerechnet
Die Pflegekasse ermittelt monatlich den Anteil der genutzten Sachleistungen. Der restliche Prozentsatz wird als Pflegegeld gezahlt.
Beispiel PG 4: Sachleistung 1.859 €; wird sie zu 60 % genutzt, bleiben 40 % → 0,40 × 800 € = 320 € Pflegegeld.
Tipp: Viele Kassen bieten eine feste Quote oder eine flexible monatliche Abrechnung an.
Beratungseinsätze (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
- PG 2–3: halbjährlich
- PG 4–5: vierteljährlich
- PG 1: freiwillig (bis 2× jährlich)
Die Kosten trägt die Pflegekasse. Den Nachweis unbedingt aufbewahren.