Häusliche Pflege – Überblick

Wenn Pflege zu Hause stattfindet, kommen vor allem drei Bausteine zum Tragen: Pflegegeld (Angehörige pflegen), Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst) und die Kombinationsleistung (beides gemischt). Ergänzend gibt es den Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Kombinationsleistung: Wird das Sachleistungsbudget z. B. zu 70 % genutzt, werden 30 % des Pflegegeldes ausgezahlt.

Kombinationsleistung – so wird gerechnet

Die Pflegekasse ermittelt monatlich den Anteil der genutzten Sachleistungen. Der restliche Prozentsatz wird als Pflegegeld gezahlt.

Beispiel PG 4: Sachleistung 1.859 €; wird sie zu 60 % genutzt, bleiben 40 % → 0,40 × 800 € = 320 € Pflegegeld.

Tipp: Viele Kassen bieten eine feste Quote oder eine flexible monatliche Abrechnung an.

Beratungseinsätze (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Die Kosten trägt die Pflegekasse. Den Nachweis unbedingt aufbewahren.