Pflegegrade erklärt

Definition, Begutachtung, Punktebereiche, Beratungspflichten und Antragsschritte.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Er reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigungen) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit).

Er ist Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung, z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages-/Kurzzeitpflege, Entlastungsleistungen oder Pflegehilfsmittel.

Symbolbild: Unterstützung im Alltag

Begutachtung & Zuständigkeit

Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA):

Die Begutachtung bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Module) mit unterschiedlicher Gewichtung.

Mobilität

z. B. Positionswechsel, Fortbewegen

Kognition & Kommunikation

z. B. Orientierung, Verstehen

Verhaltensweisen

z. B. nächtliche Unruhe

Selbstversorgung

z. B. Waschen, Ankleiden, Essen

Therapie & Krankheit

z. B. Medikation, Verbände

Alltag & Sozialkontakte

z. B. Tagesstruktur

Punktebereiche je Pflegegrad

PflegegradPunkte (Gesamt)Beschreibung
PG 112,5 – < 27Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
PG 227 – < 47,5Erhebliche Beeinträchtigungen
PG 347,5 – < 70Schwere Beeinträchtigungen
PG 470 – < 90Schwerste Beeinträchtigungen
PG 590 – 100Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

Pflegeberatungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Der Nachweis ist wichtig bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld.

Antrag – Schritt für Schritt

  1. Bei der Pflegekasse den Antrag stellen – formlos möglich.
  2. Termin zur Begutachtung abwarten (MD/MEDICPROOF) und Dokumentation vorbereiten (z. B. Pflegetagebuch, Arztberichte).
  3. Bescheid prüfen, ggf. Widerspruch einlegen.
  4. Leistungen wählen (z. B. Pflegegeld, Sachleistungen, Kombination) und Beratungseinsätze planen.