Pflegekasse Entlastungsbetrag - Anspruch, Leistungen & Antrag
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 125 € pro Monat. Er steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung. Ziel des Entlastungsbetrags ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wenn diese von anerkannten Anbietern erbracht werden. Nicht genutzte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
- Es liegt ein Pflegegrad 1 bis 5 vor.
- Die Leistungen müssen der Entlastung der Pflegeperson oder der Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen dienen.
- Die Leistungen werden über zugelassene Anbieter abgerechnet (z. B. Pflegedienste, anerkannte Betreuungsdienste).
Wichtig: Eine direkte Auszahlung des Entlastungsbetrags ist nicht möglich. Die Pflegekasse erstattet nur nach Vorlage entsprechender Rechnungen.
Leistungen der Pflegekasse mit dem Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag kann flexibel für verschiedene Leistungen genutzt werden:
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung, Einkaufen, Wäsche)
- Betreuungsangebote (z. B. Alltagsbegleiter, stundenweise Betreuung)
- Teilhabe- und Beschäftigungsangebote (z. B. Gruppenangebote für Senioren)
- Tages- und Nachtpflege (anteilige Kosten)
- Kurzzeitpflege (anteilige Kosten, wenn zu Hause Pflege nicht möglich ist)
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse. Alternativ können Rechnungen eingereicht und erstattet werden.
Antrag auf den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse
Der Entlastungsbetrag muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Viele Kassen bieten dafür ein spezielles Formular, ein formloser Antrag ist aber ebenfalls möglich.
Erforderlich sind:
- Angaben zum Pflegebedürftigen und zum Pflegegrad
- Nachweis über die erbrachten Leistungen (Rechnungen, Quittungen)
- Angaben zum Dienstleister oder zur Betreuungsperson (muss anerkannt sein)
Tipp: Lassen Sie sich von der Pflegekasse eine Liste zugelassener Anbieter geben, damit die Leistungen sicher abgerechnet werden können.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein. Eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen. Die Pflegekasse übernimmt Kosten nur gegen Vorlage von Rechnungen oder über die direkte Abrechnung mit dem Anbieter.
Verfällt der Entlastungsbetrag am Jahresende?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Können Angehörige über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?
In der Regel nicht. Der Entlastungsbetrag ist für anerkannte Dienste vorgesehen. Manche Bundesländer haben jedoch Modellprojekte, die auch geschulte Nachbarschaftshilfe einbeziehen.
Fazit: Entlastung durch den Pflegekasse Entlastungsbetrag
Der Pflegekasse Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Er schafft Freiräume, erleichtert den Alltag und trägt dazu bei, die Pflege zu Hause langfristig zu sichern.
Wer den Betrag noch nicht nutzt, sollte sich bei seiner Pflegekasse informieren und prüfen, welche Angebote vor Ort anerkannt sind.