Pflegegrad 1 – Voraussetzungen, Leistungen und Zuschüsse

Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad innerhalb der deutschen Pflegeversicherung. Er wird vergeben, wenn eine Person zwar noch weitgehend selbstständig lebt, aber bereits erste Einschränkungen im Alltag auftreten. Viele Betroffene merken zunächst nur kleine Veränderungen: das Treppensteigen fällt schwerer, Einkäufe werden anstrengender oder die Organisation des Alltags kostet deutlich mehr Kraft als früher.

Die Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 hat das alte System der Pflegestufen ersetzt. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass heute nicht mehr nur körperliche Pflegebedürftigkeit bewertet wird. Stattdessen steht die Selbstständigkeit eines Menschen im Mittelpunkt. Auch kognitive Einschränkungen oder psychische Probleme werden berücksichtigt.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad können ihren Alltag grundsätzlich noch alleine bewältigen, benötigen jedoch in bestimmten Situationen Unterstützung.

Typische Beispiele sind ältere Menschen, die zwar noch alleine wohnen, aber bei bestimmten Tätigkeiten Hilfe brauchen. Dazu gehören beispielsweise schwere Hausarbeiten, längere Wege oder organisatorische Aufgaben.

Der Gesetzgeber hat Pflegegrad 1 bewusst eingeführt, um Betroffene frühzeitig zu unterstützen. Viele Menschen benötigen noch keine intensive Pflege, profitieren aber bereits von kleinen Hilfen im Alltag.

Punktebereich für Pflegegrad 1

Pflegegrad Punktebereich Beschreibung
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Punkte Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

Die Punkte werden bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ermittelt. Dabei wird bewertet, wie selbstständig eine Person verschiedene Alltagssituationen bewältigen kann.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt diese Aufgabe der Medizinische Dienst. Privatversicherte werden von MEDICPROOF begutachtet.

Während des Termins prüft der Gutachter verschiedene Bereiche des Alltags. Dabei wird nicht nur gefragt, sondern häufig auch beobachtet, wie bestimmte Tätigkeiten durchgeführt werden.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Obwohl bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld gezahlt wird, stehen mehrere Leistungen zur Verfügung. Diese Leistungen sollen Betroffenen helfen, möglichst lange selbstständig zu leben.

Wichtig: Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt.

Entlastungsbetrag

Der wichtigste finanzielle Vorteil bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 125 Euro pro Monat.

Das Geld kann für verschiedene Unterstützungsangebote genutzt werden, zum Beispiel:

Pflegehilfsmittel

Auch Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse übernimmt dafür monatlich bis zu 40 Euro.

Typische Pflegehilfsmittel sind:

Wohnraumanpassung

Viele Menschen möchten möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung leben. Daher unterstützt die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds.

Typische Beispiele sind:

Die Pflegekasse kann dafür bis zu 4.180 € pro Maßnahme übernehmen.

Typische Situationen bei Pflegegrad 1

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 leben noch relativ selbstständig. Die Unterstützung betrifft meist nur einzelne Bereiche des Alltags.

Beispiele sind:

Pflegegrad 1 beantragen

Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

  1. Antrag stellen
  2. Begutachtung abwarten
  3. Bescheid erhalten
  4. Leistungen nutzen

Fazit

Pflegegrad 1 bietet eine erste Unterstützung für Menschen mit leichten Einschränkungen. Auch wenn kein Pflegegeld gezahlt wird, stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung.

Diese Leistungen können dazu beitragen, den Alltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.