Pflegekasse Badumbau - Zuschüsse, Voraussetzungen & Antrag
Warum Badumbau durch die Pflegekasse gefördert wird
Ein barrierefreies Bad ist für pflegebedürftige Menschen von großer Bedeutung. Rutschige Böden, hohe Badewannenränder oder enge Duschen stellen oft ein Unfallrisiko dar und erschweren die tägliche Körperpflege. Durch einen Badumbau wird die Selbstständigkeit erhalten und die Pflege zu Hause deutlich erleichtert.
Die Pflegekasse bezuschusst den Badumbau im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Ziel ist es, die häusliche Pflege sicherzustellen und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Vorliegen eines Pflegegrads ab Stufe 1
- Der Umbau ist notwendig, um die Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern
- Der Antrag wird vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse gestellt
- Die Maßnahme dient der Barrierefreiheit und Unfallvermeidung
Typische Beispiele: Einbau einer bodengleichen Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Bodenbeläge oder die Verbreiterung von Türen für Rollstühle.
Leistungen der Pflegekasse beim Badumbau
- Zuschuss von bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person
- Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: Zuschüsse können addiert werden (maximal 16.000 €)
- Förderung einmalig für notwendige Wohnumfeldverbesserungen
- Kombination mit weiteren Förderprogrammen (z. B. KfW-Zuschüsse) möglich
Der Zuschuss deckt einen erheblichen Teil der Kosten, sodass Eigenanteile deutlich reduziert werden können. Restkosten können je nach Situation durch andere Träger übernommen werden.
Antrag auf Badumbau bei der Pflegekasse
Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden. Nachträglich eingereichte Rechnungen werden meist nicht übernommen.
Für den Antrag erforderlich sind:
- Antragsformular oder formloses Schreiben an die Pflegekasse
- Nachweis des Pflegegrads
- Detaillierte Begründung, warum der Badumbau notwendig ist (z. B. ärztliche Stellungnahme)
- Kostenvoranschläge eines oder mehrerer Handwerksbetriebe
Nach Prüfung erteilt die Pflegekasse einen Bewilligungsbescheid. Erst danach sollte mit den Umbauarbeiten begonnen werden.
Häufige Fragen zum Badumbau über die Pflegekasse
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Bodengleiche Duschen, Haltegriffe, Badewanneneinstiege, rutschfeste Fliesen, höhenverstellbare Waschbecken oder barrierefreie Toilettenanlagen.
Wird der Zuschuss auch für Mietwohnungen gewährt?
Ja. Auch Mieter können den Zuschuss beantragen. Es ist jedoch die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden?
Nein, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird grundsätzlich einmalig gewährt. Nur bei veränderter Pflegesituation sind Ausnahmen möglich.
Fazit: Zuschuss für Badumbau durch die Pflegekasse
Der Pflegekasse Badumbau-Zuschuss ist eine entscheidende Unterstützung, um ein Badezimmer barrierefrei und pflegegerecht zu gestalten. Dadurch werden Sturzrisiken reduziert, die Selbstständigkeit gestärkt und die Pflege für Angehörige oder Pflegedienste erleichtert.
Tipp: Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein und lassen Sie sich bei einem Pflegestützpunkt oder der Pflegekasse beraten, um den Zuschuss optimal auszuschöpfen.