Pflegekasse Treppenlift - Zuschüsse, Voraussetzungen & Antrag
Treppenlift und Pflegekasse: Was wird gefördert?
Ein Treppenlift ist für viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine enorme Erleichterung im Alltag. Er ermöglicht den barrierefreien Zugang zu allen Etagen der Wohnung oder des Hauses und trägt entscheidend dazu bei, dass Pflegebedürftige länger selbstständig zu Hause leben können.
Die Pflegekasse bezuschusst den Einbau eines Treppenlifts im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Ziel ist es, die Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit im gewohnten Wohnumfeld zu erhalten.
Treppenlifte und alle wichtigen Informationen finden Sie bei unseren Partnern Regional-Treppenlift und
Ideal Treppenlift . Dort erhalten Sie individuelle Beratung, Angebote und praxisnahe Tipps rund um den Treppenlift. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Voraussetzungen für den Zuschuss der Pflegekasse
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) vor.
- Der Treppenlift verbessert die Selbstständigkeit oder erleichtert die häusliche Pflege.
- Die Maßnahme erfolgt im Wohnumfeld des Pflegebedürftigen.
- Ein Antrag muss vor dem Einbau bei der Pflegekasse gestellt werden.
Wichtig: Der Zuschuss wird nicht automatisch gewährt. Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme notwendig, sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Leistungen der Pflegekasse beim Treppenlift
- Zuschuss von bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
- Wenn mehrere Pflegebedürftige im Haushalt leben, können die Zuschüsse addiert werden (maximal 16.000 €).
- Der Zuschuss ist ein einmaliger Investitionskostenzuschuss - nicht laufend.
- Weitere Förderungen können zusätzlich über KfW-Programme oder Landesförderungen beantragt werden.
In vielen Fällen deckt der Zuschuss einen erheblichen Teil der Kosten ab. Restkosten können über andere Förderprogramme, Eigenmittel oder Finanzierungsmodelle abgedeckt werden.
Antrag auf Treppenlift-Zuschuss bei der Pflegekasse
Der Antrag muss vor dem Kauf oder Einbau gestellt werden. Wird der Lift ohne Genehmigung eingebaut, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Benötigte Unterlagen:
- Antragsformular oder formloses Schreiben an die Pflegekasse
- Nachweis des Pflegegrads
- Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs
- Begründung, warum der Treppenlift notwendig ist (z. B. Arztbericht, Pflegedienst-Empfehlung)
Nach Einreichung prüft die Pflegekasse den Antrag und informiert über die Höhe des Zuschusses. Erst nach Bewilligung sollte der Auftrag an den Fachbetrieb erteilt werden.
Häufige Fragen zur Pflegekasse und Treppenlift
Bezahlt die Pflegekasse den Treppenlift vollständig?
Nein. Es handelt sich um einen Zuschuss von maximal 4.000 € pro Person. Die restlichen Kosten müssen privat oder über andere Förderungen gedeckt werden.
Können mehrere Zuschüsse kombiniert werden?
Ja. Wenn mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt leben, addieren sich die Zuschüsse. Zusätzlich können Förderungen der KfW oder Landesmittel beantragt werden.
Gibt es den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?
Nein. Ein anerkannter Pflegegrad ist zwingende Voraussetzung für den Zuschuss durch die Pflegekasse.
Fazit: Unterstützung durch die Pflegekasse beim Treppenlift
Die Pflegekasse Treppenlift-Förderung ist eine wertvolle Hilfe, um Barrieren im Alltag zu überwinden und Pflege zu Hause langfristig möglich zu machen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Zuschuss unbedingt beantragen, da die finanzielle Unterstützung die Anschaffung deutlich erleichtert.
Tipp: Holen Sie sich vorab mehrere Kostenvoranschläge ein und lassen Sie sich von der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten, um die optimale Förderung für Ihren Treppenlift zu sichern.