Pflegekasse Umzugskosten - Zuschüsse, Voraussetzungen & Antrag
Übernimmt die Pflegekasse Umzugskosten?
Ein Umzug kann für pflegebedürftige Menschen notwendig werden - zum Beispiel, um in eine barrierefreie Wohnung zu ziehen, näher bei Angehörigen zu wohnen oder eine bessere Pflegeversorgung sicherzustellen. In solchen Fällen können die Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Grundlage dafür sind die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse prüft, ob der Umzug dazu beiträgt, die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu sichern.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
- Es liegt ein Pflegegrad ab Stufe 1 vor.
- Der Umzug verbessert nachweislich die Pflegesituation oder Barrierefreiheit.
- Die neue Wohnung/Haus ist besser geeignet für die Pflege als die bisherige.
- Der Antrag wird vor dem Umzug bei der Pflegekasse gestellt.
Beispiele: Ein Umzug in eine Erdgeschosswohnung ohne Treppen, eine Wohnung mit barrierefreiem Bad oder näher zu pflegenden Angehörigen.
Leistungen der Pflegekasse bei Umzugskosten
- Zuschuss von bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
- Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt können Zuschüsse addiert werden (maximal 16.000 €).
- Der Zuschuss gilt für notwendige Umzugskosten, z. B. Umzugsunternehmen oder barrierefreie Anpassungen.
- Keine Übernahme reiner Komfort- oder Luxusumzüge (z. B. Umzug ohne Pflegebezug).
Wichtig: Die Höhe der Kostenübernahme hängt immer vom individuellen Einzelfall und der Begründung des Umzugs ab.
Antrag auf Übernahme von Umzugskosten bei der Pflegekasse
Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden. Nachträglich eingereichte Kosten werden in der Regel nicht übernommen.
Für den Antrag sind erforderlich:
- Antragsformular oder formloses Schreiben an die Pflegekasse
- Nachweis des Pflegegrads
- Begründung, warum der Umzug notwendig ist (z. B. Arztbericht, Stellungnahme des Pflegedienstes)
- Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens oder Handwerkerangebote
Nach Prüfung entscheidet die Pflegekasse, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Erst nach Bewilligung sollte der Umzug beauftragt werden.
Häufige Fragen zu Umzugskosten und Pflegekasse
Übernimmt die Pflegekasse die kompletten Umzugskosten?
Nein. Es handelt sich um einen Zuschuss, der die Kosten deutlich reduzieren kann, aber meist nicht alle Ausgaben abdeckt.
Müssen mehrere Kostenvoranschläge eingereicht werden?
Ja, oft verlangt die Pflegekasse mindestens zwei Angebote, um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Können auch Renovierungskosten übernommen werden?
Nur, wenn sie unmittelbar mit der Verbesserung der Barrierefreiheit oder Pflege im neuen Zuhause zusammenhängen (z. B. Türverbreiterung, Badumbau).
Fazit: Zuschuss für Umzugskosten durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse Umzugskosten-Förderung ist eine sinnvolle Möglichkeit, pflegegerechtes Wohnen zu ermöglichen und die Versorgung langfristig sicherzustellen. Wer einen Umzug plant, sollte rechtzeitig einen Antrag stellen und die Maßnahme gut begründen.
Tipp: Lassen Sie sich von einem Pflegestützpunkt oder der Pflegekasse beraten, um die Chancen auf eine Kostenübernahme zu erhöhen und keine Fristen zu verpassen.