Pflegekasse Kurzzeitpflege - Anspruch, Leistungen & Antrag
Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen vorübergehend eine stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung ermöglicht. Sie wird dann in Anspruch genommen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt werden kann - zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, in Krisensituationen oder wenn pflegende Angehörige kurzfristig entlastet werden müssen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Kurzzeitpflege bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstsumme. Dadurch erhalten Pflegebedürftige Sicherheit und Angehörige dringend benötigte Entlastung.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Pflegekasse Kurzzeitpflege bewilligt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Vorliegen eines Pflegegrads ab Stufe 2
- Die Kurzzeitpflege ist vorübergehend notwendig, weil häusliche Pflege nicht ausreicht
- Unterbringung erfolgt in einer zugelassenen stationären Einrichtung
- Die Leistung wird für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr gewährt
Tipp: Auch bei Pflegegrad 1 kann in Einzelfällen eine Kostenbeteiligung über den Entlastungsbetrag erfolgen.
Leistungen der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege
- 1.774 € pro Jahr stehen für Kurzzeitpflege zur Verfügung.
- Das Budget kann um bis zu 1.612 € aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden (insgesamt 3.386 €).
- Die Unterbringung ist auf maximal 56 Tage = 8 Wochen pro Jahr begrenzt.
- Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind in der Regel privat zu tragen, können aber teilweise durch zusätzliche Leistungen oder Sozialhilfeträger übernommen werden.
Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse
Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt. Ein formloses Schreiben reicht oft aus, viele Kassen haben jedoch eigene Antragsformulare.
Wichtige Angaben sind:
- Versicherungsnummer und persönliche Daten des Pflegebedürftigen
- Angaben zur gewünschten Einrichtung und zum Zeitraum
- Begründung für die Kurzzeitpflege (z. B. Krankenhausaufenthalt, Überlastung der Pflegeperson)
- Kostenvoranschlag oder Vertragsunterlagen der Einrichtung
Hinweis: Es lohnt sich, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, da Plätze in Kurzzeitpflege-Einrichtungen oft knapp sind.
Häufige Fragen zur Pflegekasse Kurzzeitpflege
Wie lange kann Kurzzeitpflege genutzt werden?
Maximal 8 Wochen pro Jahr. Durch Kombination mit Verhinderungspflege kann das Budget deutlich erhöht werden.
Wird das Pflegegeld weitergezahlt?
Ja, während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Können Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombiniert werden?
Ja. Beide Budgets sind gegenseitig übertragbar, sodass insgesamt bis zu 3.386 € pro Jahr zur Verfügung stehen.
Fazit: Unterstützung durch die Pflegekasse mit Kurzzeitpflege
Die Pflegekasse Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige. Sie bietet Sicherheit in Übergangssituationen, ermöglicht die notwendige Erholung pflegender Personen und garantiert eine qualitativ hochwertige Versorgung in professionellen Einrichtungen.
Pflegebedürftige und ihre Familien sollten sich frühzeitig informieren und die Kurzzeitpflege in die Planung der häuslichen Versorgung einbeziehen, um im Bedarfsfall schnell handeln zu können.