Redaktion Pflegeverband.net · 2026-03-06
Die Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Doch viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und relevante Gerichtsentscheidungen verständlich.
Die soziale Pflegeversicherung ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt. Dort sind Anspruchsvoraussetzungen, Leistungsarten und Rechte der Versicherten festgelegt. Das SGB XI definiert insbesondere:
Maßgeblich ist § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit). Hier wird nicht die Diagnose bewertet, sondern die Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag.
Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt nach einem Punktesystem. Bewertet werden mehrere Lebensbereiche, darunter Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten. Entscheidend ist die Gesamtpunktzahl.
Viele Streitfälle drehen sich um die korrekte Bewertung einzelner Module. Gerichte prüfen regelmäßig, ob die Begutachtung nachvollziehbar und vollständig war.
Der Anspruch auf Pflegegeld ist gesetzlich geregelt. Voraussetzung ist häusliche Pflege durch nicht-professionelle Pflegepersonen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Wichtig: Pflegegeld ist zweckgebunden zur Sicherstellung der Pflege. Es ist kein frei verfügbares Einkommen im klassischen Sinn.
Nach § 40 SGB XI besteht Anspruch auf Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnumfeld anpassen. Dazu gehören beispielsweise Badumbauten oder Barriereabbau. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
Gerichte haben mehrfach entschieden, dass die Pflegekasse nicht nur minimal notwendige Maßnahmen bewilligen darf, sondern solche, die eine nachhaltige Sicherstellung der häuslichen Pflege ermöglichen.
Gegen Bescheide der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wird dieser abgelehnt, besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht.
Mehrere Sozialgerichte haben entschieden, dass nicht einzelne „gute Tage“, sondern der typische Pflegealltag maßgeblich ist. Schwankende Krankheitsverläufe müssen berücksichtigt werden.
Gerichte stellten klar, dass Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nicht willkürlich begrenzt werden dürfen, wenn die Maßnahme objektiv erforderlich ist.
Begutachtungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Fehlen wesentliche Angaben, kann der Bescheid rechtswidrig sein.
Die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen stärkt die eigene Position gegenüber der Pflegekasse. Wer weiß, welche Paragraphen einschlägig sind, kann fundierter argumentieren.
Eine strukturierte Übersicht über Leistungsarten finden Sie unter: https://www.pflegegeld-rechner.com/weitere-infos.html
Das SGB XI bildet die rechtliche Grundlage der Pflegeversicherung. Wer die wichtigsten Paragraphen kennt und relevante Urteile versteht, kann seine Rechte besser durchsetzen. Pflegegeld, Pflegegrad und Zuschüsse wie die 4.180 € für Wohnraumanpassungen sind gesetzlich geregelt – und einklagbar, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.