Redaktion Pflegeverband.net · 2026-02-27

Pflegegrad und Entlastungsbetrag: Welche Leistungen zusätzlich möglich sind

Neben dem Pflegegeld stehen weitere Leistungen wie der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Wir erklären Voraussetzungen und sinnvolle Nutzung.

Mehr als Pflegegeld: Zusatzleistungen im Überblick

Viele Betroffene kennen das Pflegegeld, doch weniger bekannt sind ergänzende Leistungen wie der Entlastungsbetrag. Dieser dient dazu, pflegende Angehörige zu unterstützen und zusätzliche Hilfen zu finanzieren.

Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung. Eine strukturierte Übersicht finden Sie unter https://www.pflegegeld-rechner.com/pflegeversicherung/.

Entlastung im Alltag

Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für Betreuungsangebote oder unterstützende Dienstleistungen eingesetzt werden. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Versorgung zu stabilisieren.

Wohnraumanpassung ergänzend nutzen

Zusätzlich können Zuschüsse von bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Details dazu unter https://www.pflegegeld-rechner.com/foerderung/.

Fazit

Das Leistungssystem der Pflegeversicherung umfasst mehr als nur Pflegegeld. Wer Entlastungsbetrag und Zuschüsse kennt und gezielt einsetzt, verbessert die Stabilität der häuslichen Pflege deutlich.

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