Redaktion Pflegeverband.net · 2026-02-27
Der Medizinische Dienst hat seinen aktuellen Jahresbericht zur Pflegebegutachtung veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der durchgeführten Begutachtungen erneut gestiegen. Besonders auffällig ist der Zuwachs bei Erstbegutachtungen.
Die Begutachtung ist Voraussetzung für die Einstufung in einen Pflegegrad. Grundlage sind gesetzlich definierte Module zur Bewertung der Selbstständigkeit. Eine Übersicht zur Leistungsstruktur bietet https://www.pflegegeld-rechner.com/pflegeversicherung/.
Laut Bericht konnten die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten stabil gehalten werden. Dennoch gibt es regionale Unterschiede. Der Medizinische Dienst kündigte an, Prozesse weiter zu digitalisieren.
Mit jeder bewilligten Einstufung entstehen Ansprüche auf Pflegegeld oder Sachleistungen. Zusätzlich können Zuschüsse von bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden.
Weitere Informationen hierzu unter https://www.pflegegeld-rechner.com/foerderung/.
Der Jahresbericht unterstreicht die wachsende Bedeutung der Pflegebegutachtung im Versorgungssystem. Die Entwicklung dürfte die Reformdiskussion weiter beeinflussen.