Redaktion Pflegeverband.net · 2026-03-02
Die Pflegebegutachtung, die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad ist, steht erneut im Mittelpunkt politischer Diskussionen. Nach Angaben aus dem Bundesgesundheitsministerium wird geprüft, wie das Verfahren transparenter, effizienter und stärker digital unterstützt werden kann. Hintergrund sind steigende Antragszahlen sowie regionale Unterschiede bei Bearbeitungszeiten.
Derzeit erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nach einem standardisierten Bewertungsmodell. Dieses orientiert sich an sechs Modulen zur Beurteilung der Selbstständigkeit. Die Ergebnisse entscheiden über den jeweiligen Pflegegrad und damit über den Zugang zu Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Im Rahmen der Prüfungen wird diskutiert, ob digitale Dokumentationssysteme stärker eingebunden werden können. Auch hybride Modelle, bei denen Teile der Begutachtung digital erfolgen, stehen zur Debatte. Ziel ist es, Wartezeiten zu verkürzen und die Vergleichbarkeit der Bewertungen zu erhöhen.
Eine Übersicht zu Pflegegraden und Leistungsansprüchen ist unter https://www.pflegegeld-rechner.com/pflegeversicherung/ abrufbar.
Sozialverbände fordern, dass Transparenz und Rechtssicherheit im Mittelpunkt stehen. Insbesondere Widerspruchsverfahren müssten nachvollziehbar dokumentiert werden. Gleichzeitig wird betont, dass digitale Lösungen die persönliche Begutachtung nicht vollständig ersetzen dürfen.
Eine effizientere Begutachtung könnte indirekt auch finanzielle Auswirkungen haben, da schnellere Verfahren die Planungssicherheit für Pflegebedürftige erhöhen. Unverändert bleiben Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 €. Details hierzu unter https://www.pflegegeld-rechner.com/foerderung/.
Die geplanten Prüfungen markieren einen weiteren Schritt in der Modernisierung der Pflegeversicherung. Konkrete Gesetzesvorschläge werden im Laufe des Jahres erwartet.