Alle Pflegegrade erhalten 131 € im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Betreuung oder Tagespflege. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Mehr unter Entlastungsbetrag.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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