Seit Juli 2025 gibt es ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Sie entscheiden selbst, wofür Sie ihn verwenden. Während dieser Zeit zahlt die Kasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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