Ja, wenn auch weniger: den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Zuschüsse für Umbauten, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, den Hausnotruf, Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Alle Leistungen stehen auf der Seite Pflegegrad 1.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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