Verbindung von Pflegegeld und Pflegesachleistung nach § 38 SGB XI. Der nicht genutzte Prozentanteil der Sachleistung wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Mehr dazu: Kombinationsleistung ausführlich erklärt
Verbindung von Pflegegeld und Pflegesachleistung nach § 38 SGB XI. Der nicht genutzte Prozentanteil der Sachleistung wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
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Mit unseren kostenlosen Rechnern sehen Sie in wenigen Minuten, welchen Pflegegrad Sie erwarten können und welche Beträge die Pflegekasse zahlt.