Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2. Er gilt seit dem 1. Juli 2025.
Mehr dazu: Entlastungsbudget ausführlich erklärt
Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2. Er gilt seit dem 1. Juli 2025.
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