Recht und Antrag
Begriffe rund um Pflegeversicherung, Pflegegrad und Leistungen, verständlich erklärt.
11 Begriffe
BeratungseinsatzPflichtbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Bezieher von reinem Pflegegeld: halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, viertel …FamilienpflegezeitTeilweise Freistellung bis zu 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit, in Betrieben mit mehr als 25 Besc …PflegeberatungAnspruch auf kostenlose, individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.PflegekasseTräger der sozialen Pflegeversicherung. Jede Krankenkasse hat eine eigene Pflegekasse, an die Anträge gerichtet werden.PflegepersonPerson, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegt. Ab zehn Stunden pro Woche kann sie renten- und …PflegestützpunktWohnortnahe Beratungsstelle von Pflege- und Krankenkassen und Kommunen. Sie hilft bei Anträgen und der Suche nach Ange …PflegeunterstützungsgeldLohnersatz für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr, wenn Angehörige kurzfristig eine Pflege organisieren müssen.PflegeversicherungFünfte Säule der Sozialversicherung seit 1995. Gesetzlich Versicherte sind in der sozialen, Privatversicherte in der p …PflegezeitFreistellung von der Arbeit bis zu sechs Monate zur Pflege eines nahen Angehörigen, in Betrieben mit mehr als 15 Besch …SGB XIElftes Buch Sozialgesetzbuch. Es regelt die soziale Pflegeversicherung mit allen Leistungen, Pflegegraden und Verfahren.WiderspruchRechtsbehelf gegen einen Bescheid der Pflegekasse. Die Frist beträgt ein Monat nach Zugang des Bescheids.
Was steht Ihnen zu?
Mit unseren kostenlosen Rechnern sehen Sie in wenigen Minuten, welchen Pflegegrad Sie erwarten können und welche Beträge die Pflegekasse zahlt.
- Beträge 2026 nach SGB XI
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