Bei einer akuten Pflegesituation dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage fehlen und erhalten Pflegeunterstützungsgeld. Für längere Zeit gibt es Pflegezeit bis sechs Monate und Familienpflegezeit bis 24 Monate. Der Anspruch hängt von der Betriebsgröße ab.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.