Ja, wenn Sie eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Die Pflegekasse zahlt dann Rentenbeiträge für Sie. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und der Art der Leistung ab.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.