Die Pflegeheim Kosten trägt die Pflegekasse nur zum Teil. Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt sie je nach Grad 805 bis 2.096 Euro im Monat, bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro. Den Rest zahlen Sie selbst. Im ersten Heimjahr waren das laut vdek zum 1. Juli 2026 im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro monatlich.
Unten finden Sie die Beträge je Pflegegrad, ein Rechenbeispiel für Ihren Eigenanteil und eine Checkliste für den Umzug ins Heim.
Pflegeheim Kosten 2026 kurz beantwortet: Das zahlt die Pflegekasse, das bleibt bei Ihnen
Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag je Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5) und zusätzlich einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst. Laut vdek zahlten Heimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr zum Stichtag 1. Juli 2026 im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat, das sind 256 Euro mehr als im Vorjahr.
So ordnen Sie die Zahl richtig ein
Die 3.364 Euro sind ein Bundesdurchschnitt für Pflegegrad 2 bis 5. Ihr Heim kann deutlich darüber oder darunter liegen. Auch das Bundesland spielt eine große Rolle. Laut vdek lag die Eigenbeteiligung im ersten Heimjahr in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2.891 Euro am niedrigsten und in Bremen mit 3.761 Euro am höchsten.
Verbindlich ist für Sie nur der Betrag im Heimvertrag. Lassen Sie sich vor der Entscheidung die Kosten der Einrichtung schriftlich aufschlüsseln.
Stand der Zahlen
Die Angaben stammen aus der vdek-Auswertung vom 1. Juli 2026, veröffentlicht am 14.07.2026. Sie beruhen auf den bis dahin gültigen Vergütungsvereinbarungen der Heime. Ältere Werte vom Jahresbeginn 2026 sind damit überholt. Wir nennen sie deshalb nicht mehr.
Was Sie in diesem Beitrag erwartet
- die Bausteine der Heimkosten
- eine Tabelle mit den Leistungsbeträgen je Pflegegrad
- ein Rechenbeispiel für den Eigenanteil
- Hilfe zur Pflege und die Rolle des Sozialamts
- eine Checkliste für den Umzug ins Heim
- die nächsten Schritte
Aus diesen drei Bausteinen bestehen die Heimkosten
Die Rechnung des Heims setzt sich aus drei Teilen zusammen. Nur ein Teil davon wird von der Pflegekasse unterstützt. Das ist der Grund, warum der Eigenanteil oft höher ausfällt, als viele erwarten.
| Baustein | Was dazugehört | Wer trägt ihn? |
|---|---|---|
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) | Pflege und Ausbildungskosten | Pflegekasse zahlt den Leistungsbetrag, Sie zahlen den Rest. Der Leistungszuschlag mindert diesen Rest. |
| Unterkunft und Verpflegung | Zimmer, Essen, Reinigung | Sie |
| Investitionskosten | Gebäude, Ausstattung, Instandhaltung | Sie |
1. Der pflegebedingte Eigenanteil
Er deckt Pflege und Ausbildungskosten ab. Im Bundesdurchschnitt lag er laut Berichterstattung über die vdek-Zahlen bei 1.775 Euro (Vorjahr: 1.583 Euro). Wichtig: Innerhalb eines Heims ist dieser Betrag für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Bei Pflegegrad 5 zahlen Sie für die Pflege also nicht mehr zu als bei Pflegegrad 2. Der Betrag unterscheidet sich nur von Heim zu Heim.
Den Eigenanteil mindert der Leistungszuschlag. Er beträgt 15 Prozent ab dem ersten Monat, 30 Prozent nach 12 Monaten, 50 Prozent nach 24 Monaten und 75 Prozent nach 36 Monaten. Ihn erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die dauerhaft im Heim leben, unabhängig von Einkommen und Vermögen.
2. Unterkunft und Verpflegung
Diese Kosten sind laut vdek zum 1. Juli 2026 im Bundesdurchschnitt auf 1.068 Euro im Monat gestiegen. Die Pflegekasse beteiligt sich hier nicht.
3. Investitionskosten
Das Heim berechnet sie gesondert. Würden die Länder die Investitions- und Ausbildungskosten übernehmen, läge der Eigenanteil laut vdek um 649 Euro niedriger. Das zeigt, wie stark dieser Posten ins Gewicht fällt.
Bitte nicht einfach addieren
Rechnen Sie die Durchschnittswerte nicht selbst zusammen. Der Leistungszuschlag wird vom pflegebedingten Anteil noch abgezogen. Wie Sie den Betrag für Ihren Fall ermitteln, zeigt das Rechenbeispiel weiter unten. Welche Pflegegrade es gibt und wie sie zustande kommen, finden Sie unter Pflegegrade im Überblick.
Aus diesen drei Bausteinen bestehen die Heimkosten
Die Rechnung des Heims setzt sich aus drei Teilen zusammen. Die Pflegekasse zahlt nur beim ersten Teil mit. Nach vdek-Auswertung zum 1. Juli 2026 liegen die Eigenanteile im ersten Heimjahr im Bundesdurchschnitt bei 3.364 Euro monatlich. Ihr Heim kann deutlich davon abweichen.
- Pflegebedingte Kosten: Hier zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag je Pflegegrad. Der Rest ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Er liegt laut vdek im Schnitt bei 1.775 Euro.
- Unterkunft und Verpflegung: Im Schnitt sind es 1.068 Euro monatlich. Die Pflegekasse zahlt hier nichts.
- Investitionskosten: Das Heim berechnet sie gesondert, etwa für Gebäude und Ausstattung.
Leistungsbeträge der Pflegekasse je Pflegegrad
| Pflegegrad | Vollstationäre Pflege pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € Zuschuss |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
Der pflegebedingte Eigenanteil ist in den Pflegegraden 2 bis 5 innerhalb eines Heims gleich hoch. Die höheren Beträge decken also höhere Pflegekosten ab. Ihr eigener Anteil wächst dadurch nicht.
Pflegegrad 1: Was gilt im Heim?
Bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Zuschuss von 131 Euro monatlich. Den Leistungszuschlag erhalten nur die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 tragen Sie die Heimkosten daher fast vollständig selbst.
Rechenbeispiel: So ermitteln Sie Ihren Eigenanteil
Die Zahlen sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Angenommen, ein Heim berechnet einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil von 1.800 Euro, Unterkunft und Verpflegung von 1.000 Euro und Investitionskosten von 500 Euro. Vom ersten Posten zieht die Pflegekasse den Leistungszuschlag ab.
| Aufenthaltsdauer | Zuschlag | Pflegeanteil | Gesamt pro Monat |
|---|---|---|---|
| Ab Monat 1 | 15 % = 270 € | 1.530 € | 3.030 € |
| Nach 12 Monaten | 30 % = 540 € | 1.260 € | 2.760 € |
| Nach 24 Monaten | 50 % = 900 € | 900 € | 2.400 € |
| Nach 36 Monaten | 75 % = 1.350 € | 450 € | 1.950 € |
Die Beträge Ihres Heims finden Sie im Heimvertrag oder in der Kostenaufstellung. Fragen Sie dort ausdrücklich nach dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Ändert sich dieser, muss die Pflegekasse den Zuschlag neu berechnen.
Wenn Rente und Vermögen nicht reichen
Es gilt eine feste Reihenfolge. Zuerst zahlt die Pflegeversicherung, dann die pflegebedürftige Person aus eigenen Mitteln. Reicht das nicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein. Kinder werden nur zuletzt herangezogen, und nur bei einem Jahresbrutto von über 100.000 Euro. Bleiben Sie darunter, spielt Ihr Vermögen für den Elternunterhalt keine Rolle. Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt, am besten früh, bevor das Geld aufgebraucht ist.
Checkliste: Wann ist der Umzug ins Heim sinnvoll?
Diese Fragen helfen bei der Entscheidung. Sie ersetzen keine persönliche Beratung.
- Ist die Versorgung zu Hause rund um die Uhr sicher, auch nachts?
- Sind pflegende Angehörige dauerhaft überlastet?
- Besteht ein hoher Bedarf an medizinischer Betreuung?
- Gibt es Sturzgefahr oder Orientierungslosigkeit, die zu Hause nicht aufzufangen ist?
- Wünscht sich die pflegebedürftige Person den Umzug, oder wurde sie einbezogen?
- Sind die Kosten geklärt, auch für die Zeit nach den ersten Monaten?
Einen Überblick über die finanziellen Unterschiede finden Sie im Beitrag Pflege zu Hause oder Pflegeheim: Finanzielle Unterschiede im Überblick.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Pflege einen festen Betrag je Pflegegrad. Er liegt bei 131 € (Pflegegrad 1, als Zuschuss), 805 € (Pflegegrad 2), 1.319 € (Pflegegrad 3), 1.855 € (Pflegegrad 4) und 2.096 € (Pflegegrad 5) monatlich. Die übrigen Heimkosten tragen Sie selbst.
Woraus setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?
Die Kosten bestehen aus mehreren Teilen: dem Anteil an den Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht übernimmt, sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die Höhe unterscheidet sich je nach Heim und Region. Fragen Sie das Heim nach einer schriftlichen Aufstellung aller Posten, damit Sie die Angebote vergleichen können.
Was kann ich tun, wenn das Geld für das Pflegeheim nicht reicht?
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Sie beim Sozialamt prüfen lassen, ob Hilfe zur Pflege infrage kommt. Ob und in welchem Umfang Angehörige finanziell herangezogen werden, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich frühzeitig vom Pflegestützpunkt, der Pflegekasse oder einem Sozialverband beraten.
Wird das Pflegegeld weitergezahlt, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?
In der Regel nicht. Pflegegeld ist für die Pflege zu Hause gedacht und wird bei dauerhafter vollstationärer Pflege nicht mehr gezahlt. Stattdessen zahlt die Pflegekasse den festen Betrag für Ihren Pflegegrad direkt an das Heim. Teilen Sie der Pflegekasse den Einzug rechtzeitig mit, damit es nicht zu Rückforderungen kommt.
Quellen
- Pflegebedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche
- Vdek-Analyse: Eigenanteil in Pflegeheimen steigt auf 3.364 Euro im Monat
- Pflegeheim Eigenanteil 2026: 3.364 Euro, Bremen am teuersten
- Im ersten Jahr zahlen Pflegeheimbewohnende im Schnitt 3.657 Euro im Monat aus eigener Tasche - Baden-Württemberg
- Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen erneut mehr aus eigener Tasche bezahlen: Eigenanteil steigt auf durchschnittlich 3.245 Euro im ersten Aufenthaltsjahr
- Vollstationäre Pflege im Heim
- Pflegeleistungen zum Nachschlagen Stand 07/2026
- Leistungszuschlag für das Pflegeheim > Voraussetzungen, Höhe, Dauer - betanet
- Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen
- Elternunterhalt: Wer zahlt Pflegekosten?



