Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt. Sie wird aus dem Entlastungsbudget bezahlt, bis zu acht Wochen im Jahr.
Mehr dazu: Verhinderungspflege ausführlich erklärt
Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt. Sie wird aus dem Entlastungsbudget bezahlt, bis zu acht Wochen im Jahr.
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