Auf dieser Seite geht es um das das Thema Pflege & Pflegegeld: Voraussetzungen, typische Fragen, Beispiele und hilfreiche Tipps – und mit einem Klick gelangst du zum Rechner.
Tipp: Pflegegeld lässt sich mit Pflegesachleistungen kombinieren (Kombinationsleistung). Der nicht genutzte Prozentsatz des Sachleistungsbudgets wird als Prozentsatz vom Pflegegeld ausgezahlt.
Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse (Sitz bei der Krankenkasse) an oder stellen Sie formlos schriftlich den Antrag - ein kurzer Anruf oder eine E-Mail reicht für den Erstantrag. Das Antragsdatum zählt für die rückwirkende Zahlung. Sie bekommen zeitnah einen Termin zur Pflegeberatung (innerhalb von ca. 2 Wochen) und die Kasse beauftragt die Begutachtung. Gesetzliche Fristen: Entscheidung i. d. R. binnen 25 Arbeitstagen (sonst 70 Euro Verzugspauschale pro Woche).
Der Medizinische Dienst (oder Medicproof bei Privatversicherten) bewertet zuhause oder per Termin, wie selbstständig die betroffene Person ist. Tipp: Pflegeperson dabeihaben und Einschränkungen/Alltag dokumentieren. Auf Basis des Gutachtens setzt die Kasse den Pflegegrad fest.
Ab Pflegegrad 2-5 können Sie Pflegegeld (für häusliche, privat organisierte Pflege) beziehen - alternativ oder kombiniert mit Pflegesachleistungen. Beträge 2025/Monat: PG2 347 €, PG3 599 €, PG4 800 €, PG5 990 €. Bei reinem Pflegegeld sind Beratungsbesuche Pflicht: PG 2-3 halbjährlich, PG 4-5 vierteljährlich.
Tipp: Bei Wechsel zwischen Pflegegeld und Sachleistung ist eine Kombinationsleistung möglich – die Pflegekasse rechnet prozentual.
Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen. Es wird von der Pflegekasse ausgezahlt und kann flexibel eingesetzt werden, um die Versorgung im Alltag zu sichern. Viele Betroffene fragen sich jedoch: Wofür darf man Pflegegeld verwenden? Im Folgenden finden Sie praxisnahe Beispiele, wie Sie Pflegegeld sinnvoll einsetzen können - inklusive der aktuellen Pflegegeld-Beträge pro Pflegegrad.
Das Pflegegeld wird häufig genutzt, um pflegende Familienmitglieder oder Freunde zu unterstützen. So können Sie den Einsatz von Partnern, Kindern oder Nachbarn anerkennen, die Sie regelmäßig bei der Körperpflege, beim Essen oder bei Arztbesuchen begleiten.
Beispiel: Bei Pflegegrad 2 können Sie monatlich 332 Euro an Ihre Tochter geben, die Sie täglich beim Einkaufen und bei Arztterminen begleitet.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Entlastung im Haushalt. Mit Pflegegeld können Sie z. B. bezahlen:
Beispiel: Mit 573 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 3 können Sie eine Haushaltshilfe und regelmäßige Fahrten zum Arzt finanzieren.
Pflegende Angehörige brauchen ebenfalls Unterstützung. Mit Pflegegeld lassen sich stundenweise Betreuungs- oder Besuchsdienste finanzieren. Auch die Teilnahme an einer Tagespflege kann teilweise darüber abgedeckt werden.
Beispiel: Bei Pflegegrad 4 (765 Euro) können Angehörige zusätzlich eine stundenweise Betreuungsperson bezahlen, um Auszeiten zu ermöglichen.
Wenn die Leistungen eines Pflegedienstes nicht vollständig von der Pflegeversicherung übernommen werden, können Sie das Pflegegeld nutzen, um Zusatzleistungen zu bezahlen - zum Beispiel längere Pflegezeiten oder mehr Unterstützung bei der Körperpflege.
Beispiel: Mit 947 Euro bei Pflegegrad 5 lassen sich zusätzliche Pflegestunden über den ambulanten Dienst abdecken.
Pflegegeld ist bewusst flexibel gestaltet. So können Sie es auch für individuelle Hilfen einsetzen, etwa für eine Begleitung beim Spaziergang, Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme oder für soziale Aktivitäten.
Pflegegeld ist kein "freies Extra-Geld", sondern soll die Versorgung von Pflegebedürftigen im Alltag sichern. Ob für Angehörige, Haushaltshilfen oder ergänzende Pflegeleistungen - die Verwendung von Pflegegeld richtet sich ganz nach den persönlichen Bedürfnissen. Mit den monatlichen Beträgen pro Pflegegrad lässt sich die Pflege so organisieren, dass Betroffene möglichst lange selbstbestimmt leben können.